Der Bürgerbusverein Heek - Legden wurde 1985 als erster Bürgerbusverein Deutschlands gegründet und trägt in Nordrhein-Westfalen die Nummer 1 von mittlerweile 125 Bürgerbusvereinen ( Stand Januar 2017 ).

 

Derzeit fahren etwa 40 Fahrerinnen und Fahrer den Bürgerbus im Kreis Borken ( westliches Münsterland ) auf der Strecke Legden - Asbeck - Gemen (Schöppingen) - Nienborg - Heek - Ahle - Ahaus und wieder zurück. Eine solche Tour dauert etwa 2 Stunden. In der  Regel fährt  jeder Fahrer/in entweder einmal je Woche oder einmal in zwei Wochen. Da die Fahrten tagsüber zwischen 7 Uhr und 18 Uhr stattfinden, können nur wenige Berufstätige dies mit ihrer Arbeit vereinbaren. Daher sind die Fahrer/innen überwiegend nicht mehr berufstätig und damit auch älter.

 

Die Tätigkeit wird ehrenamtlich durchgeführt. Es gibt also weder ein Entgeld noch eine Aufwandsentschädigung. Für den erforderlichen Personenbeförderungsschein ist sowohl ein polizeiliches Führungszeugnis, als auch eine regelmäßige medizinische Untersuchung erforderlich. Dies wird vom Bürgerbusverein gesteuert und bezahlt.

 

Der Verein ist immer auf der Suche nach neuen Fahrer/innen, da einige Fahrer/innen, meistens aufgrund gesundheitlicher Probleme, das Fahren aufgeben müssen. Interessenten können sich gerne unverbindlich beim Vereinsvorsitzenden Martin Stapelbroek , telefonisch (02566 1855) melden, oder unter dem Button "Kontakt" mit uns Kontakt per Email aufnehmen. Wir würden uns freuen.

 

 


24.03.2023

Neuer Vorstand wurde gewählt. Egon Kiehl übergibt den Vorsitz an Martin Stapelbroek

Erstmals seit Beginn der Coronapandemie fand die Jahreshauptversammlung des Bürgerbusvereins am vergangenen Samstag fast wieder vollständig statt. Auf der Tagesordnung stand die Neuwahl des Vorsitzenden, seines Vertreters und von drei Beisitzern. Der langjährige Vorsitzende Egon Kiehl (83) trat aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl an. Er gehört seit 20 Jahren dem Verein an und war davon fünf Jahre als Kassenwart tätig. In den folgenden zwölf Jahren kümmerte er sich als Vorsitzender mit viel Engagement sowohl um den Verein mit seinen Mitgliedern und seinen rund 40 Fahrerinnen und Fahrern, als auch um den Fahrbetrieb des Bürgerbusses und der Kooperation mit dem RVM. Ferner veranlasste er notwendige Reparaturen, sorgte für Ersatzfahrzeuge und steuerte die Neubeschaffung am Ende der Laufzeit. Für etliche Projekte war er Ansprechpartner für die Mobilität im ländlichen Raum. Für Egon Kiehl ist der Abschied aus der aktiven Zeit zwar ein schwerer, aber dennoch notwendiger Schritt. Für seine Leistungen bedankte sich der Verein mit der Ehrenmitgliedschaft im Verein.

Als Nachfolger wurde Martin Stapelbroek aus Legden gewählt, der seit fünf Jahren als Fahrer aktiv ist.

Als stellvertretender Vorsitzende wurde Werner Rulle gewählt, der Walter Sosul ablöst, der ebenfalls aus Altersgründen nicht mehr antrat.

Als neue Beisitzer wurden Claus Heuer, Rudolf Preckel und Elisabeth Homann gewählt, die Elisabeth Reuter, Elisabeth Wernsing und Hubert Benölken ablösen.

Der Schriftführer Hermann Schlichtmann, der Kassenwart Hans Funke und die Beisitzerin Gisela Depenbrock bleiben weiterhin dem Vorstand erhalten.

Die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder wurden von der stellvertretenen Heeker Bürgermeisterin Marion Weichert mit Blumensträußen verabschiedet.

Geehrt wurden auch mehrere Mitglieder für ihren 10- und -20 jährigen Fahrdienst. 

Vom Vorstand wurden Egon Kiehl und Walter Sosul verabschiedet, und die Leitung Martin Stapelbroek übergeben


Überarbeitete und digitalisierte Fassung der Satzung der Bürgerbusgründungsversammlung vom 23.01.1985

 

Satzung

 

Satzung des Bürgerbusvereins „Heek – Legden“, gültig ab 24.03.2023

 

 

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Bürgerbus Heek – Legden“.

Diese Satzung ersetzt die bisherige Satzung vom 23.01.1985.

Der Sitz des Vereins ist Legden im Kreis Borken (PLZ 48739).

 

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Der Bürgerbus fährt im Auftrag der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM), die Inhaberin und Betriebsführerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes ist.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Mobilität durch Erweiterung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Bereich in den Gemeindegebieten Heek, Legden, Ahaus und Schöppingen.

Der Verein zeigt sich verantwortlich für:

 

·       Die Abwicklung des öffentlichen Linienverkehrs hinsichtlich des Bürgerbusbetriebs

·       Er ist der Kontakt der Bürger und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit

·       Er nimmt Informationen und Anregungen auf und sorgt bei Befürwortung für deren Umsetzung

·       Er macht Vorgaben und unterstützt bei der Erarbeitung der Linienführung, Fahrpläne, Haltestelleneinrichtungen und Abstimmung der Anschlüsse zum Linienverkehr

·       Er verantwortet und übernimmt die Werbung, den Einsatz und die Betreuung der ehrenamtlichen Fahrer*innen

 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

 

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 21. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme, Ablehnung sowie Ausnahmen von Aufnahmeanträgen. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

 

Mitglieder, die für das Fahren des Bürgerbusses eingesetzt werden, müssen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse „3“ oder „B“ sein.

Ferner sind die aktuellen medizinischen und ordnungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist jederzeit ohne Wahrung einer Kündigungsfrist zulässig.

 

Durch Beschluss des Vorstands mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder kann ein Mitglied aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Der Beschluss des Vorstands ist nicht anfechtbar.

 

§ 9 Beiträge und sonstige Pflichten

Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.

Über die Verwendung von zweckgerichteten Zuwendungen oder Spenden entscheidet der Vorstand.

 

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 11 Mitgliederversammlung

1.     Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird.

 

2.     Die Mitgliederversammlung beschließt über:

·       den Jahresbericht des Vorstands

·       den Rechenschaftsbericht der Kassenprüfung

·       die Entlastung des Vorstands

·       die Neuwahl des Vorstands

·       die Änderung der Satzung

·       die Auflösung des Vereins

 

3.     Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit schriftlicher Einladung oder per E-Mail unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden.

 

4.     Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt die*der Vorsitzende; bei Verhinderung die*der stellvertretende Vorsitzende.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.

 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nicht anderes vorsieht.

Stimmenenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

 

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der*dem Vorsitzenden und der*dem Schriftführer*in zu unterzeichnen ist. Es wird in der nächsten Mitgliederversammlung verlesen und gilt als genehmigt, wenn kein Einspruch erfolgt.    

 

§ 12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

der*dem Vorsitzenden,

der*dem stellvertretenden Vorsitzenden,

der*dem Kassenwart*in,

der*dem Schriftführer*in.

 

Der Beisitz des Vorstands besteht aus vier Mitgliedern. Aus diesem beruft der Vorstand Vertreter*innen für die Kasse und die Schriftführung sowie im Verhinderungsfall die Kontaktperson zur RVM.

 

Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich im Benehmen mit dem Kreis Borken, den Gemeinden Heek und Legden sowie dem Verkehrsunternehmen.

 

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die*den Vorsitzende*n vertreten. Diese*r ist berechtigt, Rechtsgeschäfte im Rahmen des Satzungszweckes bis zu einer Höhe von 7500 Euro vorzunehmen. Bei Rechtsgeschäften über 7500 Euro bedarf es der Zustimmung des RVM.

Ist die*der Vorsitzende verhindert, wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

 

Der Vorstand wird alle zwei Jahre auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

 

Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer eine*n Nachfolger*in aus den Reihen des Vereins wählen.

 

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.

 

Er hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

·       Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellen der Tagesordnung    

·       Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

·       Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern

 

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende.

 

Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen Kontaktpersonen des Kreises Borken, der Gemeinden Heek und Legden sowie des RVM einladen.

 

Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Deshalb ist bei allen Verträgen und Verpflichtungserklärungen des Vereins anzumerken, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.

 

Die Haftung der*des persönlich Handelnden sowie des Vorstands aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen des Vereins einer*einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, ist ausgeschlossen.

 

§ 13 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Prüfer*innen der Kasse.

Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Die Prüfer*innen der Kasse geben ihren Rechenschaftsbericht in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung ab.

 

§ 14 Geschäftsordnung

Der Vorstand kann zur Regelung der Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten sowie zu weiteren Regelungen der Vorstandsarbeit eine Geschäftsordnung (GO) geben. Diese bedarf der Schriftform und ist mit 2/3-Mehrheit der Vorstandsmitglieder zu verabschieden. Weitere Regularien sind dann Bestandteil der GO.

 

§ 15 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins anteilsmäßig ihrer Beteiligung an die Gemeinden Ahaus, Heek, Legden und Schöppingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben.

 

Legden, den 24.03.2023           

 

Erstellt: Bruno König 03/ 2023


 

Datenschutzkonzept Bürgerbusverein Heek-Legden zur DSGVO

 

 (Stand: 18.09.2018)

 

Der Bürgerbusverein Heek-Legden speichert und verwendet personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern ausschliesslich zu dem in der Vereinssatzung beschrieben Zweck des Vereins.

 

Die folgenden Informationen wurden/werden von Vereinsmitgliedern bei der Antragstellung abgefragt und gespeichert:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, PLZ und Wohnort, Telefonnummer, ggf. eMail-Adresse, Eintrittsdatum und Unterschrift (diese nicht elektronisch). Für eine Mitgliedschaft sind die fett gekennzeichneten Daten zwingend erforderlich.

 

Jedes Mitglied hat das Recht, vollständige Auskunft über die Speicherung seiner Daten zu erhalten.

 

Die erhobenen Daten der Mitglieder werden nur für vereinsintern Angelegenheiten verarbeitet und außerhalb des Vereins nur für die folgenden Aufgaben verwendet:

 

An den/die Arbeitsmediziner/in; Zweck: Verkehrtauglichkeitsuntersuchungen

An die RVM; Zweck: Transparenz für den Betriebsverantwortlichen

An die Kreisverkehrsbehörde; Zweck: Personenbeförderungsschein ausstellen

An die Gemeindeverwaltungen; Zweck: Führungszeugnis beantragen

 

Die jeweiligen Empfänger der o.g. Daten sind verpflichtet, diese ausschließich für den benannten Zweck zu verwenden und sie nach der DSGVO entsprechend zu behandeln.

 

Die Speicherung aller Daten erfolgt auf lokalen Datenträgern des Schriftführers, der unbefugten Zugriff durch geeigneten Schutz verhindert. Der Vereinsvorsitzende erhält regelmäßig Kopien der Daten. Bei begründeten Bedarf dürfen die Daten auch an weitere Vorstandsmitglieder übergeben werden.

 

Ansprechpartner zur DSGVO ist der/die Vereinsvorsitzende und/oder der/die Schriftführer/in.

 

Mitglieder, die diesem Datenschutz nicht zustimmen, müssen proaktiv die Ansprechpartner des Vereins darüber informieren und können eine Sperre oder Löschung ihrer Daten einfordern.

 

Damit verbunden ist die Beendigung der Mitgliedschaft, da ohne Datenbereitstellung eine Fahrberechtigung nicht erteilt werden kann, und damit der Zweck der Mitgliedschaft entfällt.

 

Jeder Vereinsneuanmeldung wird diese Datenschutzbeschreibung beigefügt. Mit der Unterschrift wird neben der Beantragung der Mitgliedschaft auch das Einverständnis zum Umgang mit den personenbezogenen Daten erklärt.

 

Legden, 18.09.2018

 

Erstellt: Bruno König 09/ 2018


Der Bürgerbusverein Heek - Legden

Am 9. Juni fand in Duisburg der Bürgerbustag 2013 mit dem NRW-Verkehrsminister Groschek statt
Am 9. Juni fand in Duisburg der Bürgerbustag 2013 mit dem NRW-Verkehrsminister Groschek statt
Auf dem Bürgerbustag 2013 kam neben dem offiziellen Programm auch das leibliche Wohl nicht zu kurz.
Auf dem Bürgerbustag 2013 kam neben dem offiziellen Programm auch das leibliche Wohl nicht zu kurz.

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